Änderung bei Rufnummernbestellung > 100 Rufnummern

Sehr geehrte nfon Kunden,

hiermit möchten wir Sie informieren, dass bei Bestellungen von Rufnummernblöcken größer 100 Rufnummern die nfon AG nicht selbst über die Vergabe des Rufnummernblockes bestimmen darf. Eine Rufnummernbestellung in dieser Größenordnung ist durch die Bundesnetzagentur in einem formalen Prozess geregelt. Hintergrund hierfür ist die eingeschränkte Rufnummernkapazität. Der Kunde muss einen Nachweis bei der Bundesnetzagentur über die benötigte Anzahl der Rufnummern erbringen. Dies bedeutet, dass die nfon AG die Bestellung eines Rufnummernblockes größer 100 Rufnummern nicht selbst abwickeln kann.

Für die Beantragung eines Rufnummernblockes größer 100 Rufnummern muss das Formular “Antrag auf Bescheinigung des Rufnummernmehrbedarfs” ausgefüllt und an die Bundesnetzagentur geschickt werden.

Weitere Details können Sie dem “Merkblatt Rufnummernbestellung >100 Rufnummern” entnehmen.

Beste Grüße,
Ihr nfon Team

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