Sehr geehrte nfon Kunden,
mit der im Februar 2012 verabschiedeten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zahlen Verbraucher bei kostenpflichtigen Service-Rufnummern nur noch die konkrete Dienstleistung, Wartezeiten müssen kostenfrei bleiben – auch für Anrufe aus dem Mobilfunk.
Diese neue gesetzliche Regelung verläuft in 2 Umsetzungsphasen.
In Phase 1 müssen Warteschleifen vor Beginn der Verbindung für mindestens 120 Sekunden kostenlos sein. Phase 1 ist seit dem 01.09.2012 in Kraft.
In Phase 2 müssen Warteschleifen zu jedem Zeitpunkt des Gesprächs in voller Länge kostenfrei sein. Diese Regelung gilt ab dem 01.06.2013.
Betroffene Rufnummerngassen und Ausnahmen:
Die Verpflichtung zu kostenfreien Warteschleifen erstreckt sich auf alle kostenpflichtigen minutentarifierten Rufnummerngassen:
» 0180-1, -3, -5
» 0180-2, -4 für Anrufe aus dem Mobilfunk
» 0900
» 018
» 0700
Für folgende Ausnahmen müssen keine kostenlosen Warteschleifen realisiert werden:
» 0800
» 0180-2, -4 für Anrufe aus dem Festnetz
» 0180-6 für Anrufe aus dem Festnetz und Mobilfunk
» 0180-7: Kostenpflichtige Wartezeit darf in Summe 30 Sekunden nicht überschreiten
» Mobilfunkrufnummern
» Festnetzrufnummern
» Lokale Service-Rufnummern
» Anrufe aus dem Ausland
FAZIT:
Die in Phase 2 beschriebenen gesetzlichen Anforderungen an eine kostenfreie Warteschleife können derzeit von keinem Anbieter auf dem Markt realisiert werden. In dieser Konsequenz wird nfon ab sofort keine Rufnummern für die Gassen 0180, 0700 und 0900 mehr anbieten.
Alle Inhaber einer Service-Rufnummer, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sind eigenverantwortlich dafür zuständig, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Theoretisch können diese Service-Rufnummern weiterhin genutzt werden. Wir empfehlen jedoch eindeutig auf eine alternative Service-Rufnummern, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, zu wechseln.
Mehr Details finden Sie auch im Merkblatt kostenfreie Warteschleife.
Beste Grüße,
Ihr nfon Team